Informationen über Nahrungsergänzungsmittel

Eine Information des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.

Gesunde Ernährung steht hoch im Kurs - und wer neben einer ausgewogenen bedarfsgerechten Kost regelmäßig Obst und Gemüse auf dem Speisezettel hat, versorgt sich ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen. Viele jedoch glauben, sie könnten darüber hinaus ihrer Gesundheit etwas Gutes tun durch die zusätzliche Einnahme von Vitaminpräparaten. In Einzelfällen kann das zutreffen. Doch im allgemeinen gilt: Viel hilft nicht gleichzeitig auch viel. Im Gegenteil: Ein Zuviel bestimmter Vitamine kann sogar die Gesundheit gefährden. Deshalb ist es wichtig, dass bestimmte Anforderungen an die Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln gestellt werden.

Vitaminpräparate können je nach ihrer Zweckbestimmung im konkreten Fall entweder Arzneimittel oder Lebensmittel sein. Sie unterliegen den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes, sofern sie aufgrund ihrer Zusammensetzung, Dosierung und Aufmachung als Arzneimittel einzustufen sind. Sofern Vitaminpräparate nicht als Arzneimittel einzustufen sind, können sie unter Beachtung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften (Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz) als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden.

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat Empfehlungen für die Höchstzufuhrmenge an Vitaminen und Spurenelementen durch Nahrungsergänzungsmittel erarbeitet. Mehr hierzu und zu dem Thema "Nahrungsergänzungsmittel" allgemein ist zu erfahren unter der Internetadresse: www.bgvv.de.

In der Europäischen Union wird derzeit an einer Richtlinie gearbeitet, die gemeinschaftliche Bestimmungen für Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen enthält. Mit dieser Richtlinie soll EU-weit der gesundheitliche Verbraucherschutz im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen und Mineralstoffen verstärkt werden. Neben Angaben über die stoffliche Zusammensetzung soll der Verbraucher durch die Kennzeichnung detaillierte Informationen über die empfohlene tägliche Nährstoffaufnahme bzw. Warnhinweise bei deutlich erhöhtem Verzehr bestimmter Vitamine und Mineralstoffe erhalten.

Der von der Europäischen Kommission angenommene Vorschlag für eine Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel ist Teil des Maßnahmepakets, das in dem Weißbuch der Kommission zur Lebensmittelsicherheit angekündigt ist. Er stützt sich auf Artikel 95 und muss vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat im Mitentscheidungsverfahren verabschiedet werden. Geplant ist, dass die Richtlinie am 31. Mai 2002 in Kraft tritt.

Quelle:
Diese Meldung wurde der Internetseite des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft entnommen
http://www.verbraucherministerium.de



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