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Empfehlung des Verbraucherausschusses zu Nahrungsergänzungsmitteln Nahrungsergänzungsmittel (NEM) werden unter anderem über Supermärkte, Drogerien, Apotheken, Arzt- und Physiotherapie-Praxen, Fitness-Studios, Reform- und Versandhandel sowie im Direktvertrieb und Internet angeboten. Dabei reicht die Palette von wirkungslosen bis hochdosierten Präparaten. Darüber hinaus wird mit der Werbung suggeriert, dass herkömmliche Lebensmittel den Nährstoffbedarf nicht decken würden, und der Nutzen von NEM wird meist überbewertet. NEM enthalten einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form, zum Beispiel Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, zum Teil aber auch Stoffe mit pharmakologischer Wirkung. Sie weisen eine lebensmitteluntypische Form (Tabletten, Kapseln etc.) auf. Eine rechtliche Definition für NEM gibt es in Deutschland noch nicht. EU-einheitliche Regelungen werden derzeit vorbereitet. Bewertung der Situation durch den Verbraucherausschuss: Mit den üblichen Lebensmitteln ist eine bedarfsgerechte Ernährung bei dem umfangreichen Angebot in Deutschland problemlos möglich. Die wissenschaftlichen Daten weisen aus, dass weite Teile der Bevölkerung mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen ausreichend versorgt sind. Eine Ausnahme bilden Risikogruppen, die bestimmte Nährstoffe unzureichend aufnehmen. Für diese hält die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. die gezielte Ergänzung mit den defizitären Nährstoffen über einen begrenzten Zeitraum unter ärztlicher Aufsicht für sinnvoll. Die Praxis sieht
jedoch anders aus, denn der Umsatz für NEM steigt jährlich,
und es werden z. T. hochdosierte Multipräparate ohne jeglichen Wirkungsnachweis
bzw. ohne Zulassung gehandelt. Empfehlungen Der Verbraucherausschuss bittet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, mit dafür Sorge zu tragen, in der Ernährungsaufklärung deutlich zu machen, dass
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